IngenieurbŪro Niederer + Pozzi.
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Kultur- und Umwelttechnik Naturgefahren Altlasten Bodenschutz UVB, UVP

Umweltverträglichkeit – UVB – UVP

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat den Zweck, voraussehbare Auswirkungen umweltbelastender Anlagen vor deren Errichtung oder vor einer wesentlichen Änderung zu beurteilen. Damit qualifiziert sich die UVP in erster Linie als Instrument der Vorsorge und wurde im Umweltschutzgesetz im Jahre 1997 in Art. 9 der Bundesverfassung verankert.

 

Ziele einer Umwetlverträglichkeitsprüfung

Mit Hilfe der UVP werden folgende Ziele erreicht:

Die Einhaltung der Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt

Die gesamtheitliche Beurteilung der Umweltbelange unter Einbezug aller betroffenen Umweltbereiche

Die Projektoptimierung im Sinne einer integralen und gesamtheitlichen Planung. Mit anderen Worten: Die Anliegen des Umweltschutzes werden bereits in die Planung und Projektierung integriert.

Die Sicherung der Informationen und des Mitspracherechts aller Beteiligten und Betroffenen werden mitberücksichtigt (UVP-Pflicht)

Die UVP-Pflicht

Als UVP-pflichtig gelten alle Anlagen, welche die Umwelt belasten. Diese generelle Umschreibung wird in der Verordnung über die Umweltvertäglichkeitsprüfung konkretisiert. Sie bezeichnet die UVP-pflichtigen Anlagen, zeigt auf wie die UVP in bestehende Verfahren eingebunden werden sollen und wie das Prüfungsverfahren abläuft. Die Pflichten der beteiligten Parteien werden im UVP-Handbuch genau definiert.

Das UVP-Verfahren

Die UVP ist kein selbständiges Verfahren, sondern findet immer im Rahmen eines ohnehin durchzuführenden Entscheidsablaufs statt. Indessen lassen sich einige für den Ablauf jeder UVP typische Verfahrens- bzw. Vorgehensschritte erkennen.

Der UVP-Bericht

Der Bauherr ist verantwortlich für die Erarbeitung und Einreichung des Berichts über die Umweltverträglichkeit. In der Regel lässt der Bauherr den UVP-Bericht durch ein externes qualifiziertes Ingenieur- resp. Umweltbüro erarbeiten. Wie in der nebenstehenden Abbildung dargestellt, ist bei der Erarbeitung des UVP-Berichts ein schrittweises Vorgehen verlangt: Voruntersuchung, Pflichtenheft, Hauptuntersuchung mit abschliessendem UVP-Bericht.

Der Bericht dient der zuständigen Behörde als Grundlage für den Bewilligungsentscheid. Da in den Vorschriften zum Schutz der Umwelt oftmals Entscheidungsspielräume bestehen, soll der UV-Bericht auch die für die Interessensabwägung wichtigen Grundlagen enthalten. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass für alle umweltrelevanten Bereiche qualifizierte Fachleute mitwirken, die das Projekt und seine Auswirkungen auf die Umwelt mit der nötigen Objektivität analysieren und beurteilen können.

Eine frühzeitige Integration der Umweltbelange in die Planung und Projektierung hat sich als sehr effizient erwiesen. Der UV-Bericht dient idealerweise auch als projektbegleitendes Werkzeug zur Optimierung des Projekts und für die Früherkennung von umweltschädigenden Auswirkungen. Die daraus sich ergebenden Konsequenzen können in der laufenden Planung umgesetzt werden und verhindern dadurch kostenintensive Projektanpassungen in der Endphase des Projekts.

Das UVP-Handbuch (UVP-Richtlinien)

Den Richtlinien kommt im Gegensatz zu den Gesetzen und Verordnungen keine Gesetzeskraft zu. Im Gesetz wird jedoch ausdrücklich erwähnt, dass "nach den Richtlinien" vorzugehen ist. Die Richtlinien nehmen dadurch eine Art Mittelstellung ein, die grundsätzlich zu befolgen sind. Abweichungen müssen vom Bauherrn bzw. seinem Experten/Berichtverfasser begründet werden.

 
Hintergrundliteratur 

Logo Buch.Sind Sie interessiert an weiterführender Literatur oder an einem Beispiel im Bereich UVP? Folgende Links führen Sie weiterweiter:

Logo pdf. Umweltschutzgesetz

Logo pdf. UVP-Verordnung

Logo pdf. UVP Willisau: Kurzer Artikel über eine UVP bei einer Hochwasserentlastung


News 

Logo Info.Wir unterstützen Sie insbesondere in der Beurteilung der Fachbereiche Hochwasserschutz, Hydrologie, Geschiebe, Gewässerökologie, Landschaftsschutz, Bodenschutz und Störfälle. Die von uns bearbeiteten UVP's werden in enger Zusammenarbeit mit den Projektplanern erstellt und zeichnen sich durch folgende Leistungen aus:

Knopf. Kompetente Beratung für die Planung und Abwicklung einer UVP

Knopf. Durchführung einer Voruntersuchung (Relevanzmatrix, Triagen)

Knopf. Erstellung des Pflichtenhefts

Knopf. Hauptuntersuchung mit der Erstellung des UVP-Berichts gemäss den gesetzlichen Richtlinien

Knopf. Projektleitung und –koordination in Planungsgemeinschaften bei umfangreichen UVP's

Knopf. Kosteneffiziente und rasche Projektabwicklung


Die UVP im Wasserbau 

Seit in Kraft treten der UVP-Verordnung wurden für verschiedene Fachbereiche Empfehlungen zur Erstellung eines UVP-Berichts verfasst, u.a. auch für den Wasserbau. Das Büro Niederer + Pozzi war Mitglied der Arbeitsgruppe zur Verfassung der Empfehlung "UVB im Wasserbau". Sie hat den Anspruch einer Orientierungshilfe. Zudem soll sie helfen das UVP-Verfahren im Wasserbau auf nationaler Ebene zu harmonisieren.

Update vom 12.07.2004

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