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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat den Zweck, voraussehbare Auswirkungen umweltbelastender Anlagen vor deren Errichtung oder vor einer wesentlichen Änderung zu beurteilen. Damit qualifiziert sich die UVP in erster Linie als Instrument der Vorsorge und wurde im Umweltschutzgesetz im Jahre 1997 in Art. 9 der Bundesverfassung verankert.
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Ziele einer UmwetlverträglichkeitsprüfungMit Hilfe der UVP werden folgende Ziele erreicht:
Die UVP-PflichtAls UVP-pflichtig gelten alle Anlagen, welche die Umwelt belasten. Diese generelle Umschreibung wird in der Verordnung über die Umweltvertäglichkeitsprüfung konkretisiert. Sie bezeichnet die UVP-pflichtigen Anlagen, zeigt auf wie die UVP in bestehende Verfahren eingebunden werden sollen und wie das Prüfungsverfahren abläuft. Die Pflichten der beteiligten Parteien werden im UVP-Handbuch genau definiert. Das UVP-VerfahrenDie UVP ist kein selbständiges Verfahren, sondern findet immer im Rahmen eines ohnehin durchzuführenden Entscheidsablaufs statt. Indessen lassen sich einige für den Ablauf jeder UVP typische Verfahrens- bzw. Vorgehensschritte erkennen. Der UVP-BerichtDer Bauherr ist verantwortlich für die Erarbeitung und Einreichung des Berichts über die Umweltverträglichkeit. In der Regel lässt der Bauherr den UVP-Bericht durch ein externes qualifiziertes Ingenieur- resp. Umweltbüro erarbeiten. Wie in der nebenstehenden Abbildung dargestellt, ist bei der Erarbeitung des UVP-Berichts ein schrittweises Vorgehen verlangt: Voruntersuchung, Pflichtenheft, Hauptuntersuchung mit abschliessendem UVP-Bericht. Der Bericht dient der zuständigen Behörde als Grundlage für den Bewilligungsentscheid. Da in den Vorschriften zum Schutz der Umwelt oftmals Entscheidungsspielräume bestehen, soll der UV-Bericht auch die für die Interessensabwägung wichtigen Grundlagen enthalten. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass für alle umweltrelevanten Bereiche qualifizierte Fachleute mitwirken, die das Projekt und seine Auswirkungen auf die Umwelt mit der nötigen Objektivität analysieren und beurteilen können. Eine frühzeitige Integration der Umweltbelange in die Planung und Projektierung hat sich als sehr effizient erwiesen. Der UV-Bericht dient idealerweise auch als projektbegleitendes Werkzeug zur Optimierung des Projekts und für die Früherkennung von umweltschädigenden Auswirkungen. Die daraus sich ergebenden Konsequenzen können in der laufenden Planung umgesetzt werden und verhindern dadurch kostenintensive Projektanpassungen in der Endphase des Projekts. Das UVP-Handbuch (UVP-Richtlinien)Den Richtlinien kommt im Gegensatz zu den Gesetzen und Verordnungen keine Gesetzeskraft zu. Im Gesetz wird jedoch ausdrücklich erwähnt, dass "nach den Richtlinien" vorzugehen ist. Die Richtlinien nehmen dadurch eine Art Mittelstellung ein, die grundsätzlich zu befolgen sind. Abweichungen müssen vom Bauherrn bzw. seinem Experten/Berichtverfasser begründet werden. |
Update
vom 12.07.2004
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