Eine hoch aktuelle Aufgabe
Die grossen Hochwasser der letzten Jahre in der Schweiz und weltweit
(Reuss 1987, Brig und Tessin 1993, Oder 1997, Sachseln 1997, Wallis
2000, Elbe 2002 usw.) haben gezeigt, dass es sich beim Hochwasserschutz
um eine hoch aktuelle Aufgabe handelt. Er hat zum Ziel, Menschen,
Tiere und Sachwerte vor den schädlichen Einflüssen des
Wassers zu schützen. Die wichtigen Schadenprozesse sind die
Überflutung, die Geschiebeübersarung und die Erosion,
welche durch Talflüsse und Seen oder Wildbäche und Murgänge
verursacht werden können.
Der Hochwasserschutz wird durch den Gewässerunterhalt, durch
die Raumplanung und durch bauliche Eingriffe sichergestellt. Die
Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes und der Kantone verlangt
zusätzlich, dass bei Eingriffen am Gewässer dessen ökologische
Qualität erhalten bzw. verbessert wird. Moderne Hochwasserschutzmassnahmen
müssen deshalb immer auch eine Renaturierung des Gewässers beinhalten.
Hochwasserschutz im Wandel
Während früher Kanalisierungen und harte Verbauungen
am Gewässer dominierten, sucht man heute Lösungen, die
bei angemessenem Hochwasserschutz besser auf die ökologische
Bedeutung und den natürlichen Charakter des Gewässers
sowie auf die weiteren zahlreichen Nutzungsansprüche am Gewässer
eingehen. Selbstverständlich spielen dabei auch Kostenaspekte
eine grosse Rolle.
Angestrebt
wird heute ein differenzierter Hochwasserschutz,
der auf den Schutzbedarf der Gebiete und Objekte abgestimmt ist.
Wohngebiete und Fabriken benötigen einen Schutz auch vor sehr
seltenen Hochwassern, während auf extensiv genutzten Wiesen-
und Waldflächen eine Überflutung alle 30-50 Jahre tolerierbar
ist.
Hochwasserschutzbauten müssen auch den Überlastfall
eines sehr seltenen Extremereignisses ohne grossen Schaden bewältigen
können. Konkret erfordert dies geeignete "Sicherheitsventile",
die in einem solchen Fall das Schutzsystem durch allmähliche
Flutung entlasten und verheerende Dammbrüche verhindern.
Die Hochwasserschutzmassnahmen müssen nicht auf das Gewässer
begrenzt sein. Ist zum Beispiel eine Flutung eines Gebietes zwecks
Retention tolerierbar, so können an einzelnen Häusern
schadensmindernde Objektschutzmassnahmen angeordnet werden.
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